Für gleichen Lohn
für gleiche Arbeit!
Am 7. März 2023 ist Equal Pay Day
Der Gender Pay Gap hat sich im Vergleich zum letzten Jahr nicht verändert. Er liegt in Deutschland immer noch bei 18 Prozent. Zum Equal Pay Day fordert der DGB: Die Ampel-Koalition muss die Lohnlücke schließen und gegen die Ausweitung prekärer Beschäftigung vorgehen.
Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer, das hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2022 berechnet. Als Gender Pay Gap oder geschlechtsspezifische Lohnlücke wird die prozentuale Differenz zwischen durchschnittlichem Bruttostundenlohn der Männer und dem durchschnittlichem Bruttostundenlohn der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichem Bruttostundenlohn der Männer bezeichnet.
Frauen verdienten im Jahr 2022 durchschnittlich 4,31 Euro weniger die Stunde als Männer.
Rechnet man den Wert von 18 Prozent in Tage um, arbeiten Frauen vom 1. Januar an 66 Tage umsonst. Deshalb begehen wir am 7. März den Equal Pay Day, da bis zu diesem Tag im Jahr Frauen ohne Bezahlung gearbeitet haben. In den vergangenen Jahren hat sich der Gender Pay Gap nur sehr langsam verringert. Damit bleibt Deutschland Schlusslicht im europäischen Vergleich.
Ein Teil dieser Lohnlücke lässt sich auf sogenannte strukturelle Unterschiede zurückführen: Viele Frauen erlernen Berufe, die schlechter bezahlt sind, arbeiten seltener in Führungspositionen, haben aufgrund von Kindererziehungszeiten weniger Berufserfahrung und arbeiten häufiger in Teilzeit oder in Minijobs.
Die IGBCE setzt sich für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern dadurch ein, dass sie Tarifverträge abschließt und mehr Unternehmen in die Tarifbindung bringt. Denn nach wie vor gilt: Frauen (und Männer) verdienen mehr in tarifgebundenen Unternehmen. Tarifverträge schaffen Transparenz, Sicherheit und Planbarkeit, die gerade für Frauen wichtig sind: indem sie Willkür Grenzen setzen, für geregelte Arbeitszeiten sorgen und Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bieten. Aktuelles Beispiel für die konkrete Umsetzung: In der Tarifrunde Chemie hat die IGBCE trotz starken Gegenwinds der Arbeitgeber durchgesetzt, dass Bezieher*innen von Elterngeld, die häufig ebenfalls Frauen sind, durch eine Stichtagsregelungen bei Einmalzahlungen nicht mehr benachteiligt werden.
„Denn nach wie vor gilt: Frauen (und Männer) verdienen mehr in tarifgebundenen Unternehmen. Tarifverträge schaffen Transparenz, Sicherheit und Planbarkeit, die gerade für Frauen wichtig sind.“
Rückendeckung für das Thema Entgeltgleichheit gab es zuletzt auch durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Im Februar 2023 gab das BAG einer Klägerin recht, die als Außendienstmitarbeiterin eines Betriebs weniger Grundgehalt erhielt als ihr männlicher Kollege. Der Arbeitgeber begründete diese Tatsache damit, dass der Mann im Gespräch “besser verhandelt” habe und deshalb einen höheren Lohn erhalte.
Das BAG folgte dieser Begründung des Arbeitgebers nicht, sondern entschied, dass Frauen weiterhin Anspruch auf ein gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit haben. Daran ändert sich auch nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Somit erhält die Klägerin eine Entgeltnachzahlung und eine Entschädigung für Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Entgeltgleichheit in Deutschland.