Erhöhung Kindergeld

Mehr Geld und Unterstützung für Familien

Die Inflation ist so hoch wie nie, die Lebenshaltungskosten steigen rasant. Viele müssen auf jeden Cent achten, um finanziell gut durch den Monat zu kommen. Familien trifft das im Besonderen. Um zumindest zum Teil für Entlastung zu sorgen, hat die Regierung das Kindergeld erhöht: Seit Beginn des Jahres 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat statt bisher 219 Euro für das erste und zweite Kind (für das dritte Kind gab es bisher 225 Euro, ab dem vierten Kind 250 Euro).

Zusätzlich werden Familien mit niedrigem Einkommen und Alleinerziehende durch einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind (seit Juli 2022) und die Erhöhung des Kinderzuschlags auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250 Euro zusätzlich entlastet.

In Deutschland leben mehr als 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Um für sie alle Chancengleichheit zu gewährleisten, investiert die Bundesregierung in eine Reihe von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Damit will sie Familien stärken und gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern fördern.

Der monatliche Sofortzuschlag ist ein erster Schritt der Bundesregierung auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Aktuell beziehen schätzungsweise 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag für Geringverdiener (nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld). Dieser soll verhindern, dass erwerbstätige Eltern nur wegen ihrer Kinder Grundsicherung beantragen müssen. Nun sollen alle Leistungen in der Kindergrundsicherung aufgehen.

Im Gegensatz zu den sonstigen Leistungen muss der Kinderzuschlag online auf der Internetseite der Familienkasse beantragt werden . Mit dem sogenannten KiZ-Lotsen der Familienkasse kann jede*r prüfen, ob jemand anspruchsberechtigt ist.

Insbesondere Sofortzuschlag und Kinderzuschlag sind ein erster Schritt auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Bundesregierung vorhat.

Das Paket beinhaltet außerdem einen Kinderbonus von 100 Euro, der bereits im Juli 2022 für jedes Kind ausgezahlt wurde, das im Jahr 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hatte. Bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld wurde er nicht als Einkommen berücksichtigt, um insbesondere Familien mit kleinem Einkommen zu unterstützen.

Für die IGBCE ist die Unterstützung von Familien und arbeitenden Eltern eine Selbstverständlichkeit, von Geburt an und auch schon davor. Egal, ob Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Kindergeld und zusätzliche Leistungen, oder der berufliche Wiedereinstieg: In all diesen und weiteren Fragen ist die IGBCE eine zuverlässige und kompetente Ansprechpartnerin. Gesammelte Fragen und Antworten sowie viele nützliche weiterführende Ansprechpartner*innen und Links enthält der kompakte Elternratgeber - im Internet zu finden unter: