Die großen Herausforderungen der Transformation der Arbeits- und Lebenswelt haben sie fest im Blick – unsere Delegierten auf dem 7. OGK. Unsere gleichstellungspolitischen Themen sollen als Anträge auf dem 7. ordentlichen Gewerkschaftskongress Mehrheiten überzeugen.
„Wir fordern, die lebensphasenorientierte Arbeitszeit weiterzuentwickeln und auszubauen. Wir wollen klare Regeln, wie im Betrieb Arbeitszeitsouveränität, Homeoffice und mobile Arbeit gestaltet werden können. Nur eine echte Arbeitszeit- und Arbeitsortsouveränität ermöglicht es, über die vereinbarte Arbeitszeit selbstständig zu entscheiden. Wir fordern Politik und Wirtschaft auf, unseren Aktionsplan für mehr Partnerschaftlichkeit zu unterstützen.“
„Der Trend ‚Feminisierung der Arbeitswelt‘ setzt sich fort. Die Belegschaften werden differenzierter und die Interessenunterschiede größer. Deshalb fordern wir, bei allen industriepolitischen Maßnahmen die gleichstellungspolitischen Auswirkungen abzuschätzen.“
„Unsere Arbeitswelt ist noch nicht chancengleich. Die gut ausgebildete moderne Frauengeneration der Gegenwart muss sich in den Führungsetagen der Unternehmen widerspiegeln. Wir fordern Führung in Teilzeit oder teilende Führung und eine Teilzeitkultur.“
„Arbeitszeitsouveränität gestalten heißt, Möglichkeiten für alle zu schaffen. Das ist in der Produktion schwieriger. Auch für sie fordern wir, Arbeitszeitinteressen den Bedürfnissen anzupassen und mehr Flexibilität zu gewährleisten. Unser Betriebsrat arbeitet gerade an einer Vereinbarung. Beschäftigte aus der Produktion sollen sich künftig zwischen einer 38- und einer 36-Stunden-Woche entscheiden können.“
„Wir setzen uns für die Gründung von Gleichstellungsausschüssen in Unternehmen ein. Diese Ausschüsse sollen Gleichstellung im Betrieb voranbringen. Das klappt bereits in einigen Unternehmen unserer Branche, auch bei uns, der Bayer AG, sehr gut. Diese positiven Erfahrungen, aber auch die Notwendigkeit, dass das Thema Treiber*innen braucht, bestärken uns in unserer Forderung, das Instrument Gleichstellungsausschuss im Betriebsverfassungsgesetz zu verankern.“