FRAUEN IN FÜHRUNG

Zweites Führungspositionengesetz

Zweites Führungs-
positionen-
gesetz – im Endspurt

Am 11.06.2021 war das FüPoG II – das zweite Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen – in 2. und 3. Lesung im Bundestag.

Was steht drin?

  • In Unternehmen, die sowohl börsennotiert als auch paritätisch mitbestimmt sind, gilt für Vorstände, die aus mehr als drei Personen bestehen, dass mindestens eine Frau Mitglied des Vorstands sein muss. Davon betroffen sind ca. 70 Unternehmen – 30 ohne Frau im Vorstand.
  • Die Unternehmen haben ein Jahr Zeit, sich auf diese neue Regelung einzustellen (vereinbarte Übergangsfrist).
  • Künftig müssen Unternehmen begründen, wenn sie für den Vorstand, die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat keine Frauen vorsehen. Von Sanktionen ist jetzt keine Rede mehr.
  • Stay on Board – Mutterschutz und Freistellung für Eltern und Pflegende wird es in Zukunft auch für (weibliche) Vorstände geben.

Unsere Bewertung:

Die nachträglich eingeführte Übergangsfrist von einem Jahr kritisieren wir ausdrücklich.

Wir lehnen die Bindung an die paritätische Mitbestimmung ab: Warum sollen andere Großunternehmen nicht ebenfalls zu einer Mindestbeteiligung von Frauen verpflichtet werden?

Marion Hackenthal